Allgemeine Geschäftsbedingungen We-Repair-IT e.U. – Stand 06.01.2023
1 Gültigkeitsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns – We-Repair-IT e.U. (kurz uns oder Auftragnehmer) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde oder Auftraggeber) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle zukünftigen Geschäfte.
1.2 Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, jederzeit abrufbar online auf unserer Homepage www.we-repair-it.at.
1.3 Die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.4 Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
2 Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2 Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Diese wird nach Erhalt und Bewertung des Gerätes und des Schadens festgestellt, sollte es keine Abweichung geben wird keine schriftliche Bestätigung Versand und die Reparatur wird zum vom Kunden bezahlten Preis durchgeführt.
2.3 Unsere Kostenvoranschläge sind ohne Gewähr, dies kann den Grund haben das der Auftraggeber den Fehler falsch eingeschätzt hat bzw. falsche Angaben gemacht hat. Bei Abweichung wird ein neuer Kostenvoranschlag erstellt, bei Ablehnung durch den Kunden wird der Aufwand bis zum Reparaturabbruch in Rechnung gestellt, (Versandkosten Pauschale) dies gemäß der jeweils geltenden Preisliste (abrufbar auf unserer Homepage www.we-repair-it.at) Sollte wider Erwarten eine Reparatur nicht möglich sein, wird das Gerät unter Verrechnung der jeweils gültigen Pauschale laut Preisliste, unrepariert retourniert.
2.4 Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages fallen keine Kosten an, lediglich bei nicht Ausführung der Reparatur werden die Kosten für den Hin-und retour Versand verrechnet. (Versandkosten Pauschale) Preise laut Preisliste.
2.5 Kostenvoranschläge behalten 14 Tage ab Erstellungsdatum ihre Gültigkeit. Erfolgt bis dahin keine Benachrichtigung, gehen wir davon aus, dass eine Reparatur nicht gewünscht wird und retournieren das Gerät unrepariert und verrechnen die oben genannte Versandkosten. (Versandkosten Pauschale) Bei Auftragsablehnung übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden; eine 100%ige Wiederherstellung des Gerätes in den Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe kann nicht immer erfolgen. z.B.: Beim öffnene eines Smartphones mit gebrochenem Rückendeckel weißt der Deckel danach häufig noch stärkere Beschädigungen auf, dies lässt sich jedoch nicht vermeiden.
3 Preise
3.1 Preisangaben sind grundsätzlich als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2 Sollten weitere Schäden beim besichtigen des Gerätes auffallen wird ein Kostenvoranschlag an den Kunden gesendet.
3.3 Preisangaben sind gemäß Kleinunternehmerregelung ohne ausgewiesener Umsatzsteuer. Es wird keine Ust. auf der Rechnung ausgewiesen!
3.4 Sollte der Kunde nach Erhalt eines Kostenvoranschlages diesen ablehnen sind die Versandkosten Pauschale laut aktueller Preisliste zu bezahlen. Als integrierter Bestandteil dieser AGB wird auf die jeweils aktuelle Preisliste verwiesen (abrufbar auf unserer Homepage www.we-repair-it.at)
- Beigestellte Ware
4.1 Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand einer Gewährleistung.
5. Zahlung
5.1 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Ablauf der Zahlung bei Bestellung über unsere Website sind die eingabe aller defekt vom Gerät und diese sind zum Warenkorb hinzuzufügen, danach Angabe ihrer persönlichen Daten und anschließend Bezahlung über Kreditkarte / Debitkarte oder Sofortüberweisung. Alternativ ist nur nach vorheriger Vereinbarung eine Bezahlung per Banküberweisung möglich.
5.3 Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.4 Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
5.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnspesen – 15€, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.
5.7 Bei Zahlungsverzug berechnen wir gegenüber Konsumenten Zinsen in gesetzlicher Höhe (Stand April 2022: 4% p.a.)
5.8 Bei Zahlungsverzug berechnen wir gegenüber Unternehmen Zinsen in gesetzlicher Höhe (Stand April 2022: 9,2% über Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank)
5.9 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
5.10 Sollte bis zur Fertigstellung der Reparatur kein Zahlungseingang verbucht worden sein, sind wir berechtigt das Gerät zurückzuhalten, bis die Zahlung eingegangen ist.
6. Bonitätsprüfung
6.1 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald
a) alle technischen Einzelheiten geklärt sind(Alle defekte bekanntgegeben wurden),
b) der Kunde die technischen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, c) wir die vereinbarten Zahlungen erhalten haben, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
7.2 Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
8. Leistungsausführung
8.1 Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.2 Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
9. Liefer- und Leistungsfristen, Reparaturdauer
9.1 Generell ist unsere Reparaturdauer mit 4 Werktagen angegeben, Versand findet am Tag nach der Reparatur statt (exkl. Versanddauer zu uns und zum Kunden retour), sollte es wegen Absatz 9.2 zur nicht Einhaltung dieser werden dem Auftraggeber die in 9.3 angegeben Rechte eingeräumt.
9.2 Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen.
9.3 Sollte 9.2 eintreten hat der Kunde das Recht die Reparatur abzubrechen und vom Vertrag zurückzutreten. Die Versandkosten Pauschale werden bis zu einer Verzögerung von 5 Werktagen verrechnet, danach entfallen diese. Bei Auftragsablehnung übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden; eine 100%ige Wiederherstellung des Gerätes in den Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe kann nicht immer erfolgen. z.B.: Beim öffnene eines Smartphones mit gebrochenem Rückendeckel weißt der Deckel danach häufig noch stärkere Beschädigungen auf, dies lässt sich jedoch nicht vermeiden.
Beispiel:
Bestellung im Webshop: 4.10.2022 – Versand zu We-Repair-IT e.U. am 05.10.2022 – Eingang bei uns am 07.10.2022 – Reparaturdauer 4 Werktage kann nicht eingehalten werden (13.10 Wäre das geplante späteste Versanddatum) – Info an Kunden bzgl. Verzögerung am 13.10 – Info vom Kunden, dieser möchte Auftrag abbrechen am 14.10 – Verrechnung Versandkosten Pauschale. (Alternativ: Info vom Kunden, dieser möchte Auftrag abbrechen am 25.10 – Keine Verrechnung der Versandkosten Pauschale)
9.4. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt Mitwirkungspflichten des Kunden, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
9.5. Zur Reparatur bzw. zum Service übergebene Geräte oder Teile, welche nach Mitteilung an den Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen ab Fertigstellungsdatum abgeholt werden, oder eine Zustellung erfolglos war, werden kostenpflichtig für längstens vier Monaten aufbewahrt (gemäß der jeweils geltenden Preisliste).
9.6. Beim Rücktritt vom Vertrag wegen 9.3 hat der Kunde uns das schriftlich mitzuteilen. (E-Mail an [email protected])
10 Gefahrtragung und Versendung
10.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, oder diese bzw. Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden. Wir versenden mit der Österreichischen Post und DPD, die Pakete sind bis 510€ versichert.
10.2. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen.
11 Annahmeverzug
11.1. Gerät der Kunde länger als 28 Kalendertage in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Punkt 9.5 zusteht.
11.3 Sollte die Ware länger als Drei Monate nicht abgeholt werden und kein Kontakt vom Kunden bzgl. einer Abholung (bei Kunden die das Gerät persönlich vorbeibrachten) oder einer neuen Lieferadresse (bei Einsendung des Gerätes und einer fehlgeschlagenen Zustellung) stattfinden. Geht das Produkt / die Ware nach vier Monaten in das Eigentum von We repair IT e.U. über.
12 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
12.1. Die von uns verkaufte Ware und verbauten Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
12.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig wenn uns rechtzeitig vorher der Name und die Anschrift des Käufers bekanntgegeben wurden und wir dieser Veräußerung zustimmen.
12.3. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
12.4. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Auftraggeber.
12.5. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
12.6. Dem Auftragnehmer steht zur Sicherung seiner Forderungen und zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften das Recht zu, die Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten
13 Geistiges Eigentum
13.1 Alle auf unserer Website veröffentlichten Grafiken, Texte und sonstige Dokumente sind geistiges Eigentum von uns, eine Verwendung ist nur nach schriftlicher Genehmigung unsererseits erlaubt.
14 Gewährleistung
14.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt drei Monate ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB.
14.2. Ist der Kunde ein Konsument/Verbraucher im Sinne der sogenannten Verbrauchsgüterkaufrichtlinie(1999/44/EG) wird die Gewährleistung entsprechend den rechtlichen Vorschriften zum Zeitpunkt der Übergabe gewährt.
14.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Mit dem Tag, an dem die Fertigstellung dem Kunden angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begründeter Verweigerung der Annahme als in seine Verfügungsmacht übernommen.
14.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.
14.5. Der Kunde hat stets zu beweisen,dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
14.6. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich (spätestens nach 3 Werktagen) am Sitz unseres Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies tunlich ist.
14.7. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
14.8. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
14.9. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Über unsere Aufforderung sind vom Kunden unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskräfte, Energie und Räume beizustellen und gemäß Punkt Mitwirkungspflichten des Kunden mitzuwirken.
14.10. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
14.11.Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
14.12. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
14.13.Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt Mitwirkungspflichten des Kunden nicht nachkommt.
14.14.Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelung, Netzwerke uä nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.
15 Haftung und Produkthaftung
15.1. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz.
15.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden durch Betriebsunterbrechung,Verluste von Daten, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
15.3. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allen falls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
15.4. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
15.5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
15.6. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
15.7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung.
Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
15.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
15.9. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche Schad- und klaglos zu halten.
16 Haftung Zubehör
16.1. Bei Entgegennahmen von Geräten zur Erbringung einer Reparaturdienstleistung, ist es uns nicht möglich, für mitgesandte Displayschutzfolien jeglicher Art zu haften. Es ist im Zuge der Reparatur oftmals notwendig, Bauteile zu erneuern, wodurch die Displayschutzfolie entfernt oder gar beschädigt werden kann.
16.2. Der Auftraggeber hat somit vor Abgabe zur Reparatur selbst Sorge zutragen, die Displayschutzfolie zu entfernen.
16.3. We repair IT e.U. übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keinerlei Garantie und Haftung für mitgesandte Folien.
16.4. We repair IT,übernimmt keine Haftung für mitgesandte SIM-Karten,sowie etwaiges Zubehör,das nicht im Sales Pack enthalten war. Der Auftraggeber hat somit vor Abgabe zur Reparatur, selbst Sorge zu tragen, SIM Karten aus dem Gerät zu entfernen.
17 Daten am Gerät
17.1 Bei Entgegennahmen von Geräten zur Erbringung einer Reparaturdienstleistung, ist es We repair IT e.U. nicht möglich, die auf dem Gerät befindlichen Daten (Dateien, Fotos, Videos, Kalendereinträge, Apps, etc.) zu sichern und nach erfolgter Reparatur wieder einzuspielen. Es ist im Zuge der Reparatur oftmals notwendig, neue Software aufzuspielen oder Bauteile zu wechseln, wodurch in der Regel alle Einstellungen und persönliche Daten überschrieben und/ oder gelöscht bzw. entfernt werden (“Zurücksetzen auf Werkseinstellung“)
17.2 Der Auftraggeber hat somit vor Abgabe zur Reparatur selbst Sorge zu tragen, eine entsprechende externe Sicherung hergestellt zu haben.
17.3 Wir übernehmen bei Verlust oder Beschädigung keinerlei Garantie und Haftung für diese Daten bzw. den Folgen aus dem Verlust/ einer Beschädigung,
17.4 Dies gilt insbesondere auch, wenn im Vorfeld seitens des Auftraggebers eine Sicherstellung und/ oder Wiederherstellung auf dem Gerät gefordert worden wäre und dem seitens We repair IT e.U. nicht widersprochen worden ist.
17.5 Einer Zusage, auf dem Gerät befindliche Daten zu sichern, wird nur insoweit entsprochen, als dass dies nach bestem Wissen und Gewissen versucht wird, jedoch kann bei Verlust oder Beschädigung daraus kein Garantie-/ Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch abgeleitet werden.
17.6 Es kann eine Datenrettung über die Website gekauft werden, in dieser wird versucht das Gerät soweit wieder in Stand zu setzen das die Daten gesichert und auf ein neues Gerät gespielt werden können. Häufig ist dazu der Tausch von Displayeinheiten notwendig – in solchen Fällen wird Rücksprache mit den Kunden gehalten, ob die Reparatur durchgeführt werden soll.
17.7 Da wir die Kundengeräte beim Erhalt und vor dem Versand zum Kunden auf viele Funktionen durchtesten ist es notwendig das wir den Code / das Muster des Gerätes haben, um diesen Test durchführen zu können. Wir sind uns der Wichtigkeit Ihrer persönlichen Daten bewusst und respektieren Ihre Privatsphäre, es werden nur die Funktionen getestet und keine persönlichen Inhalte gelesen, angeschaut oder gespeichert. Alternativ begrüßen wir es, wenn der Kunde das Gerät vor dem Einsenden auf Werkseinstellungen zurücksetzt, damit keine persönlichen Daten mehr vorhanden sind.
18 Geräte mit beschädigten Lithium Ionen Akkus
18.1. Als beschädigt gelten Akkus, wenn sie gebrochen oder gesprungen sind, wenn ein Teil fehlt aber auch wenn sie aufgebläht sind.
18.2. Lithium Ionen Akkus unterliegen beim Transport immer den Richtlinien der ADR (Europäische Gefahrengutvorschriften Straße). Sobald der Akku beschädigt ist darf er nur mehr unter ganz speziellen Voraussetzungen und Genehmigungen auf der Strasse transportiert werden.
18.3. Ein Gerät mit einem beschädigten Akku darf unter keinen Umständen einzeln oder auch gemeinsam mit anderen Geräten verpackt und an einen Paketdienstleister, Botendienst oder sonstigen Frächter zum Transport übergeben werden
18.4. Sollten sie ein Gerät mit beschädigten Akku haben dann wenden sie sich bitte an die Stelle bei der sie das Gerät bezogen haben (Händler, Shop, Distributor, Netzbetreiber,…).
19 Datenschutz
19.1 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine sämtlichen, personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns verwendet und insbesondere automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs von uns verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Unsere Vertragspartner sind über unsere Datenschutzbestimmungen instruiert und uns diesbezüglich verpflichtet.
20 Salvatorische Klausel
20.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
20.2. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
21 Allgemeines
21.1. Es gilt österreichisches Recht.
21.2. Das UN-Kaufrecht ist einvernehmlich ausgeschlossen.
21.3. Als integrierte Bestandteile dieser AGB gelten die „Preisliste“, diese ist über unsere Hompage www.we-repair-it.at jederzeit abrufbar.
21.4. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
21.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht im Bezirk Rohrbach.